Die moderne Arbeitswelt bringt für viele Beschäftigte erhebliche Veränderungen im Hinblick auf die psychischen Belastungen am Arbeitsplatz mit sich. Daher verpflichtet das Arbeitsschutzgesetz (§ 5 ArbSchG)  Arbeitgeber zu Maßnahmen, die zur Verhütung von Unfällen und arbeitsbedingten Erkrankungen sowie zur menschengerechten Gestaltung der Arbeit beitragen. Seit 2013 sind in dem Zuge auch psychische Belastungen  zu berücksichtigen.

Zur Erhebung der psychischen Gefährdungen am Arbeitsplatz gibt es verschiedene Verfahren. Ein sehr wirkungsvolles ist die Workshoperhebung, die prozess- und mitarbeiterorientiert erfolgt. Damit ist es möglich, die aktuelle Ausgangssituation im Unternehmen zu erfassen und passende Maßnahmen zur Reduzierung von psychischen Belastungen und zur Prävention zu entwickeln. Für Unternehmen kann dies außerdem der Einstieg in ein effektives betriebliches  Gesundheitsmanagement sein –  ein wichtiger Faktor zur Sicherung von Arbeitskräften.

Bei der Vorbereitung und Durchführung der psychischen Gefährdungsbeurteilung in Ihrem Unternehmen berate und begleite ich kleine und mittelständische Unternehmen, Organisationen und Behörden.

Fördermöglichkeit: Kleine und mittelständische Unternehmen, können aktuell einen Zuschuss von bis zu 80% zu den Beratungskosten über das Programm unternehmensWert:Mensch erhalten.

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